Ein gepflegter Garten das ganze Jahr, ohne Aufwand
Sie suchen einen zuverlässigen Gärtner für die Pflege Ihrer Grünfläche in der Westschweiz? SOS Jardin ist ein Team qualifizierter Gärtner, das in der gesamten Region tätig ist — ob in Lausanne, Genf, Sitten oder Neuenburg. Kontaktieren Sie uns für einen kostenlosen Kostenvoranschlag.
Was ist Gartenpflege?
Gartenpflege umfasst alle regelmässigen Arbeiten, die notwendig sind, um einen Aussenbereich gesund und ästhetisch ansprechend zu erhalten. Dazu gehören das Rasenmähen, das Jäten der Beete, das Aufsammeln von Laub, der Heckenschnitt und der Schnitt von Sträuchern, die Reinigung von Wegen und Terrassen sowie saisonale Pflegearbeiten wie Düngung oder die Wintervorbereitung.
In der Westschweiz variiert das Klima erheblich zwischen den Ufern des Genfersees und den Walliser Tälern. Ein ortskundiger Fachmann kennt die Besonderheiten Ihres Bodens, die für Ihre Höhenlage geeigneten Pflanzenarten und die kommunalen Vorschriften. Er weiss auch, wann er tätig werden soll: im März für die erste Frühjahrsreinigung, im Juni für vorbeugende Massnahmen, im Oktober für die Wintervorbereitung.
Warum einen Fachmann beauftragen?
Eine erhebliche Zeitersparnis. Ein 500 m² grosser Garten erfordert in der Hochsaison leicht 4 bis 6 Stunden Arbeit pro Woche. Ein professioneller Gärtner arbeitet dank seiner Ausrüstung und Erfahrung effizient und gibt Ihnen Ihre Wochenenden zurück.
Nachhaltige Ergebnisse. Eine schlecht durchgeführte Pflege — ein zu kurzes Mähen, ein Schnitt zur falschen Zeit, ein oberflächliches Jäten — kann Ihre Bepflanzungen dauerhaft schädigen. Fachleute wenden für jede Art und jede Jahreszeit die richtigen Methoden an.
Angepasste Saisonbegleitung. Die Gärtner der Westschweiz kennen den lokalen Kalender: Vertikutieren im April, Moosbehandlung im Frühling, letzte Mahd vor dem ersten Frost im November. Ein Jahrespflegevertrag stellt sicher, dass nichts vergessen wird.
Abtransport des Grünguts inklusive. In der Schweiz ist die Entsorgung von Gartenabfällen gesetzlich geregelt. Fachleute verfügen über die erforderlichen Bewilligungen und sorgen für eine den kantonalen Normen entsprechende Trennung.
Persönliche Beratung für Ihr Grundstück. Jeder Garten ist einzigartig: Lage, Höhe, Bodentyp, vorhandene Arten. Ein professioneller Gärtner berät Sie über mögliche Verbesserungen — Installation einer automatischen Bewässerung, Wahl trockenfester Bepflanzungen, Anlage einer Terrasse — um Ihren Aussenbereich nachhaltig aufzuwerten.
Ein einziger Ansprechpartner für alle Bedürfnisse. Anstatt zwischen einem Landschaftsgärtner für die Gartengestaltung, einem Baumchirurgen für die Bäume und einem Spezialisten für den Zaun zu jonglieren, vereinfacht ein umfassender Pflegevertrag das Management und gewährleistet Kohärenz bei den Interventionen.
Saisonkalender in der Westschweiz
Das Klima der Westschweiz — zwischen dem Einfluss des Genfersees, der Kühle des Juras und der Trockenheit des Wallis — bestimmt einen genauen Pflegerhythmus. Hier der typische Kalender unserer Gärtner:
Frühling (März – Mai)
- März: Erste Gartenreinigung (Aufsammeln der letzten Blätter, durch Schnee gebrochene Äste). Schnitt der Rosen und der sommerblühenden Sträucher. Beginn der Beeteaufbereitung.
- April: Vertikutieren und erster Rasenschnitt. Jäten der Wege und Beete. Organischer Dünger für Rasen und Bepflanzungen. Schnitt der Ziergräser.
- Mai: Pflanzung der Einjährigen und Stauden nach den Eisheiligen (11.-13. Mai). Inbetriebnahme der Bewässerungsanlagen. Erster Schnitt der schnellwachsenden Hecken (Thuja, Kirschlorbeer).
Sommer (Juni – August)
- Juni: Regelmässige Mahd (alle 7 bis 10 Tage). Schnitt der Blütenhecken nach der Blüte. Jäten und Mulchen der Beete zur Begrenzung der Verdunstung.
- Juli: Verstärkte Bewässerung bei Hitze, vorzugsweise abends. Schnitthöhe auf 5-6 cm angehoben zum Schutz der Wurzeln. Zweiter Schnitt der immergrünen Hecken.
- August: Schnitt der Lavendel und sommerblühenden Sträucher. Sommerdüngung des Rasens. Überwachung der Schädlinge (Blattläuse, Schildläuse, Buchsbaumzünsler).
Herbst (September – November)
- September: Nachsaat der kahlen Rasenstellen. Pflanzung der frühjahrsblühenden Zwiebeln. Letzte Rasendüngung (kaliumreicher Dünger zur Wintervorbereitung).
- Oktober: Intensives Laubaufsammeln. Rückschnitt verblühter Stauden. Schutz frostempfindlicher Pflanzen (Palmen, Oleander, Olivenbäume).
- November: Letzte Mahd vor dem Winter. Wintervorbereitung des Gartens: Winterflies, dicke Mulchschicht, Entleerung der Bewässerungsanlage. Baumschnitt der laubabwerfenden Bäume.
Winter (Dezember – Februar)
- Dezember – Januar: Vegetationsruhezeit. Wartung und Schärfen des Materials. Planung der Landschaftsgestaltungsarbeiten für den Frühling.
- Februar: Schnitt der Obstbäume (vor dem Saftanstieg). Schnitt laubabwerfender Hecken (Hainbuche, Buche). Erste Aussaat unter Schutz in den wärmsten Regionen am Genfersee.
So funktioniert es
Schritt 1: Kontaktieren Sie uns
Füllen Sie unser Formular aus oder rufen Sie uns an und geben Sie die Fläche Ihres Grundstücks, die gewünschten Leistungsarten (einmalige Pflege oder Jahresvertrag) und Ihren Standort in der Westschweiz an. Je genauer Ihre Beschreibung ist, desto besser wird unser Angebot auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sein.
Schritt 2: Wir kommen zur Besichtigung und unterbreiten Ihnen einen kostenlosen Kostenvoranschlag
Ein Gärtner unseres Teams kommt zu Ihnen, um Ihren Garten zu beurteilen. Wir unterbreiten Ihnen ein detailliertes Angebot mit den Leistungsdetails, der Interventionshäufigkeit und dem Preis — unverbindlich.
Schritt 3: Wir führen die Pflege durch
Unser Team übernimmt die Pflege Ihres Gartens gemäss dem vereinbarten Zeitplan, mit regelmässiger Nachverfolgung und einem festen Ansprechpartner.
Preise und Tarife in der Schweiz
Die Pflegetarife variieren je nach Fläche, Geländekomplexität und Interventionshäufigkeit. Hier die gängigen Preisspannen für 2026:
- Einmalpflege (einmalige Intervention): CHF 50.– bis 80.– pro Stunde, je nach Kanton und Arbeitsart.
- Jahrespflegevertrag (regelmässige Besuche): CHF 2’000.– bis 5’000.– pro Jahr für einen Garten von 300 bis 800 m², mit 15 bis 25 Besuchen je nach Saison.
- Vollständige Frühjahrsreinigung: CHF 300.– bis 700.– für einen Standardgarten (Jäten, leichter Schnitt, Beetreinigung, erste Mahd).
- Herbst-Wintervorbereitung: CHF 250.– bis 550.– (Laubaufsammeln, Schnitt, Schutz empfindlicher Pflanzen, letzte Mahd).
Die Tarife sind in den Kantonen Genf und Waadt generell höher als im Jura oder Wallis. Ein persönlicher Kostenvoranschlag bleibt der beste Weg, die genauen Kosten für Ihre Situation zu kennen.
Unsere Richtpreise
| Leistung | Richtpreis |
|---|---|
| Gärtnerstundensatz | CHF 50.– bis 80.– / Stunde |
| Halbtages-Pauschale (4h) | CHF 200.– bis 300.– |
| Jahresvertrag (Garten < 500 m²) | CHF 2’000.– bis 4’000.– / Jahr |
| Jahresvertrag (Garten 500-1000 m²) | CHF 4’000.– bis 7’000.– / Jahr |
| Abtransport Grüngut | CHF 60.– bis 120.– / Fahrt |
Richtpreise inkl. MwSt. für die Westschweiz. Definitiver Kostenvoranschlag kostenlos nach Besichtigung vor Ort.
Häufig gestellte Fragen
Wie oft muss ein Garten in der Westschweiz gepflegt werden?
In der Hochsaison (April bis Oktober) ist ein Besuch alle zwei Wochen für die meisten Gärten ein Minimum. In der Nebensaison reicht in der Regel ein monatlicher Besuch. Ein Jahresvertrag sieht typischerweise 18 bis 25 Interventionen verteilt übers Jahr vor, mit höherer Frequenz im Frühling und Sommer.
Ist ein Pflegevertrag günstiger als Einzelinterventionen?
Ja, in den meisten Fällen. Ein Jahresvertrag ist 15 bis 25 % günstiger als kumulierte Einzelinterventionen. Er garantiert auch eine regelmässige Betreuung und ermöglicht dem Gärtner, die saisonalen Pflegen (Düngung, Behandlung, Schnitt) zum richtigen Zeitpunkt zu planen.
Was umfasst eine Standard-Gartenpflege?
Eine Standardpflege umfasst in der Regel das Rasenmähen, das Jäten der Beete und Wege, den Schnitt von Sträuchern und kleinen Hecken, das Blasen oder Aufsammeln von Laub und den Abtransport des Grünguts. Zusätzliche Leistungen wie Baumschnitt, Wartung einer Bewässerungsanlage oder Rasendüngung können nach Bedarf hinzugefügt werden.
Bringt der Gärtner sein eigenes Material mit?
Ja. Unsere Gärtner verfügen über ihre eigene professionelle Ausrüstung: Rasenmäher, Heckenschere, Laubbläser, Freischneider, Gartengeräte. Sie sorgen auch für den Transport und die Entsorgung des Grünguts gemäss den kantonalen Vorschriften.
Kann man eine Pflege für einen Garten in einem Stockwerkeigentum oder ein Ferienhaus beantragen?
Selbstverständlich. Unser Team ist auch für Stockwerkeigentümer (STWE), Immobilienverwaltungen und Inhaber von Ferienhäusern in den Kantonen Waadt, Wallis, Freiburg oder Neuenburg tätig. Sie können Ihre Zugangsbedingungen bei Ihrer Angebotsanfrage angeben.
Wie bereitet man seinen Garten auf die sommerliche Trockenheit in der Westschweiz vor?
Die Sommer in der Westschweiz werden immer heisser und trockener, insbesondere im zentralen Wallis und am Genferseegebiet. Mehrere Massnahmen können die Auswirkungen der Trockenheit begrenzen: Beete mit 5 bis 8 cm organischem Mulch mulchen, um Feuchtigkeit zu erhalten, eine automatische Bewässerung mit Zeitschaltuhr installieren, um früh morgens zu bewässern, die Rasenschnitthöhe auf 5-6 cm erhöhen, und mediterrane trockenheitsresistente Bepflanzungen bevorzugen (Lavendel, Rosmarin, Ziergräser). Ein professioneller Gärtner kann ein Audit Ihres Gartens durchführen und eine Landschaftsgestaltung vorschlagen, die den neuen klimatischen Bedingungen angepasst ist.
Welche gesetzlichen Verpflichtungen gelten für die Gartenpflege in der Schweiz?
In der Schweiz regeln mehrere Vorschriften die Pflege privater Grünflächen. Äste und Wurzeln, die auf das Nachbargrundstück ragen, können nach Abmahnung durch den Nachbarn geschnitten werden (Art. 687 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches). Die Höhe der Hecken an der Grundstücksgrenze ist in den meisten Gemeinden reglementiert. Das Verbrennen von Gartenabfällen im Freien ist in den meisten Westschweizer Kantonen verboten. Schliesslich verbietet das Bundesgesetz über den Naturschutz (NHG) zwischen dem 1. März und dem 30. September Kahlschnitte von Hecken und Gebüschen, um die Brutvogelzeit zu schützen. Ein professioneller Gärtner kennt diese Regeln und achtet darauf, dass Ihre Arbeiten konform sind.
Kann man Gartenpflege und Gestaltungsarbeiten kombinieren?
Ja, und das ist sogar empfehlenswert. Ein regelmässiger Pflegevertrag ermöglicht es Ihrem Gärtner, mögliche Verbesserungen im Verlauf der Jahreszeiten zu bemerken: Ersatz einer alternden Hecke durch einen Zaun, Anlage einer Terrasse in einem ungenutzten Bereich, Installation einer Pergola für eine schattige Zone oder Montage eines Tors. Die Bündelung dieser Arbeiten mit Ihrem Pflegedienstleister gewährleistet eine kohärente Gesamtvision und vereinfacht die Koordination.